Förderung beruflicher Weiterbildungen durch den Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende zur Verfügung.
Übersicht zu Förderprogrammen der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte (Nordrhein-Westfalen & Bund); hrsg. von der G.I.B., Bottrop/März 2012
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