Schulmittelerstattung, Lernmittel, Kostenübernahme für Lernmittel, Lernmittelkostenerstattung, Erstattung von Lernmittel, Schulbücher, Unterrichtsmittel,

Zuschuss zu Lernmittelkosten

Allgemeines

Buch

In Höhe von 2/3 eines für Lernmittel festgelegten Durchschnittsbetrages überlässt die Stadt Lippstadt jedem Schüler der städtischen Schulen Schulbücher und andere Lernmittel zum befristeten Gebrauch (Ausleihe).


Von diesem Durchschnittsbetrag haben die Erziehungsberechtigten 1/3 auf eigene Kosten zu tragen. Daraus folgt, dass die Eltern zum Anfang jeden Schuljahres für ihre Kinder einige Schulbücher auf eigene Kosten anschaffen. Die genaue Höhe des Eigenanteils können Sie weiter unten auf dieser Seite ersehen. 


Darüber hinaus sind auch Ausstattungsgegenstände zu beschaffen, die nicht unter den Lernmittelbegriff des § 30 SchulG NRW fallen. Dazu zählen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- und Übungsmaterial verwendet werden, z.B. Hefte, Zeichenblöcke, Schreibutensilien, Zirkel, Arbeitshefte zu Büchern etc.

 

Höhe des Eigenanteils

Über die jeweils konkrete Höhe des Eigenanteils werden die Erziehungsberechtigten von den Schulen informiert. Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen dieses Eigenanteils zu beschaffen sind.


Das Land Nordrhein-Westfalen hat für jede Schulform einen Durchschnittsbetrag festgelegt, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung, der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entspricht.


Für die allgemeinbildenden Schulen sind folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:

1. Primarstufe

Grundschule: bis zu 36 €

 

2. Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10; Gymnasium Klassen 5 - 9)

Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule: bis zu 78 €

 

3. Sekundarstufe II

Gymnasiale Oberstufe: bis zu 71 €

 

4. Für die Sonderschulen in Trägerschaft der Stadt Lippstadt, Pestalozzischule und Hedwig-Schule, gelten folgenden Durchschnittsbeträge:

Klassen 1 - 4: bis zu 36 €

Klassen 5 - 10: bis zu 78 €

 

5. Weiterbildungskolleg

Abendrealschule: bis zu 106,00 €

Vorkurs: bis zu 38,00 €

Abendgymnasium: bis zu 75,00 €

Vorkurs: bis zu 38,00 €

Kolleg: bis zu 105,00 €

Vorkurs: bis zu 46,00 €

 

Daraus folgt, dass seitens der Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülern entsprechend der Schulform Bücher bis zu folgenden Beträgen beschafft werden müssen:

1.      Primarstufe 
Grundschule: bis zu 12,00 €

2.      Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10; Gymnasien Klassen 5 - 9)
Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule: bis zu 26,00 €

3.      Sekundarstufe II
Gymnasiale Oberstufe: bis zu 23,67 €

4.      Pestalozzischule und Hedwig-Schule
Klassen 1 - 4: bis zu 12,00 €
Klassen 5 - 10: bis zu 26,00 €


5.      Weiterbildungskolleg
Abendrealschule: bis zu 35,33 €
Vorkurs: bis zu 12,67 €
Abendgymnasium: bis zu 25,00 €
Vorkurs: bis zu 12,67 €
Kolleg: bis zu 35,00 €
Vorkurs: bis zu 15,33 €

 

 

Wer erhält einen Zuschuss?

Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes finden Sie hier.


Andere Familien, die keinen gesetzlichen Zuschussanspruch haben, können in außergewöhnlichen Härtefällen ggf. einen Zuschuss des Fachbereichs Jugend und Soziales erhalten. Darüber inwieweit eine besondere finanzielle und soziale Problemlage vorliegt, entscheidet der Fachbereich Jugend und Soziales. Weitere Auskünfte dazu kann der Fachdienst Soziale Dienste, Frau Rolf (Telefon 02941/1509011), erteilen.

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