Für die Betreuung von Schulkindern nach Schulschluss gibt es in Lippstadt verschiedene Möglichkeiten. Unter Vormittagsbetreuung wird die Betreuung der Kinder in der Grundschule nach Unterrichtsschluss bis mindestens 13 Uhr erörtert. Unter Nachmittagsbetreuung werden unterschiedliche Betreuungsformen für Schüler der Grundschulen und weiterführenden Schulen dargestellt. Bei grundsätzlichen Fragen zu diesem Themenbereich können Sie sich an Frau Zeppenfeld wenden.
Darüber hinaus werden auf den folgenden Seiten die besonderen Fördermöglichkeiten in den Bereichen sonderpädagogischer Förderbedarf und Sprachförderung angesprochen. Bei grundsätzlichen Fragen dazu können Sie sich zunächst an Frau Vogel wenden.
An vielen Grundschulen wird unabhängig von anderen Angeboten wie der Offenen Ganztagsschule eine Betreuung der Schulkinder bis mindestens 13.00 Uhr angeboten.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten von Betreuung und Förderung von Schulkindern nach Schulschluss.
Für Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Förderung bedürfen, besteht in Lippstadt ein differenziertes Schulangebot zur sonderpädagogischen Förderung.

Zwei Jahre vor der Einschulung wird eine Sprachstandsfeststellung aller Kinder vorgenommen. Bei Bedarf werden Kinder zu einer Teilnahme an einem angebotenen Sprachförderkurs verpflichtet.
An den allgemeinbildenden Schulen in Lippstadt wird herkunftssprachlicher Unterricht in verschiedenen Sprachen angeboten.