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Versickerung von Regenwasser

Nicht verunreinigtes Regenwasser, welches von Dächern und versiegelten Flächen abfließt, sollte, sofern es nicht im Haushalt oder im Garten genutzt wird, auf dem Grundstück versickert werden. Dafür muss eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Regenwasserkanalisation bei der Stadtentwässerung Lippstadt AöR beantragt werden. Die Mitarbeiter/innen der Stadtentwässerung Lippstadt AöR beraten auch zu den verschiedenen Methoden der Regenwasserversickerung. Lassen die örtlichen Gegebenheiten eine Versickerung zu, wird eine Befreiung erteilt. Dadurch ermäßigt sich die Regenwassergebühr bzw. entfällt bei vollständiger Versickerung ganz. Bei der Regenwasserversickerung auf gewerblich genutzten Grundstücken muss zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Kreis Soest beantragt werden.

In einigen Neubaugebieten wurde die Regenwasserversickerung auf Grundstücken bereits im Bebauungsplan festgelegt. Das Landeswassergesetz schreibt bei neu bebauten Grundstücken ab Januar 1996 die Versickerung oder ortsnahe Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer vor. Auf dem Grundstück versickertes Regenwasser verbessert die Grundwasserneubildung und entlastet die Kanalisation.

Verstopfungen

In den Abflüssen lassen sich zuverlässig und umweltschonend mit mechanischen Hilfsmitteln oder einer Rohrreinigungsspirale beseitigen. Vermeiden Sie chemische Rohrreiniger, sie sind stark abwasserbelastend.

Bei Verstopfungen im Bereich des öffentlichen Kanalnetzes (beginnt ab Kontrollschacht) wenden Sie sich an die Stadtentwässerung Lippstadt AöR, Bunsenstraße 2, 59557 Lippstadt

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