Abfallkalender, Abfuhrtermine, Restmüll, Bioabfälle, Altpapier, Gelber Sack, Abfallberatung, Abfallgemeinschaften, Abfallkalender, Abfallsäcke, Abfallsatzung, Abfallvermeidung, Abfallwirtschaftszentrum, Altholz, Altkleidersammlung, Altöl, Altpapier, Pappe, Aluminium, Asbest, Autobatterien, Autoreifen, Batterien, Baumabfuhr, Strauchschnittabfuhr, Bauschutt, Biotonne, Behälteranforderung, Blaue Tonne, Container, Dispersionsfarbe, Dosen, Elektronikschrott, Elektroschrott, Energiesparlampen, Entkalker, Farben, Lacke, Fette, Speiseöle, Friedhofsabfälle, Gartenabfälle, Gelber Sack, Gewerbeabfälle, Glas, Grünabfälle, Grünabfallsäcke, Grüner Punkt, Halogenleuchtmittel, Haushaltsauflösungen, Hundekot, Kartonagen, Kompost, Kompostierungsanlagen, Gartenkompostierung, Korken, Kühlschränke, Gefriergeräte, Lebensmittelreste, Leuchtstoffröhren, Medikamente, Metalle, Möbel, Müllabfuhr, Nachtspeicheröfen, Neonröhren, Öl, Pflanzenschutzmittel, Renovierungsabfälle, Restmüll, Restmüllabfuhr, Rohrreiniger, Abflussreiniger, Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schadstoffe, Schadstoffsammlung, Schrott, Schuhe, Sondermüll, Sperrmüll, Speiseabfälle, Styropor, Tapeten, Teppichboden, Textilien, Umweltberatung, Umwelt, Umweltzeichen, Verpackungen, WC, WC Reiniger, Weihnachtsbäume, Weihnachtsbaumabfuhr, Weißblech, Weiße Ware, Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Wilde Müllablagerungen, Müll, Müllablagerungen, Windeln, Zeitungen, Dreck, Gefrierschrank, Truhe, Gefriertruhe, Kühlgerät, Kühltruhe, Eisschrank, Tiefkühltruhe, Tiefkühlschrank

Müll

Informationen zur Abfallberatung, -entsorgung und -verwertung

Die Stadt Lippstadt sammelt Restabfall und Abfälle zur Verwertung, die auf Grundstücken im Stadtgebiet anfallen, ein. Sie hält die hierfür erforderliche Logistik vor und stellt Abfallbehälter zur Verfügung. Ferner werden sämtliche anderen Leistungen, die im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Einsammlung von Abfällen erforderlich sind, angeboten: z. B. Einsammlung von Sperrmüll, Abfuhr von Kühlgeräten, die Annahme von Sonderabfällen, die Leerung von Straßenpapierkörben, die Einsammlung wild abgelagerter Abfälle. Die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle führt die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) im Auftrag des Kreises Soest durch. In Kooperation mit der ESG berät der Baubetriebshof zu allen Fragen der Abfallvermeidung, Abfallsortierung und -entsorgung. Im folgenden A-Z finden Sie gebündelt und aktualisiert alle Informationen, die für Sie im alltäglichen Umgang wichtig sind. Dieser Leitfaden soll es Ihen erleichtern, umweltverträgliche Entsorgungswege für Ihre Abfälle zu finden. Unter einigen Stichworten finden Sie einen Hinweis auf Formulare; diese finden Sie auf dieser Seite.

Abfall von A bis Z

A

·     Abfallberatung

·     Abfallgemeinschaften

·     Abfallkalender

·     Abfallsäcke

·     Abfallsatzung

·     Abfallvermeidung

·     Abfallwirtschaftszentrum

·     Altholz

·     Altkleidersammlung

·     Altöl

·     Altpapier und Pappe

·     Aluminium

·     Asbest

·     Autobatterien

·     Autoreifen

 

B

·     Batterien

·     Baum- und Strauchschnittabfuhr

·     Bauschutt- und Bodenaushub

·     Befreiung von der Biotonne

·     Behälteranforderung

·     Biotonne

·     Blaue Tonne

 

C

·     Container

·     CDs

D

·     Dispersionsfarbe

·     Dosen 

E

·     Elektro- und Elektronikgeräte

·     Elektronikschrottsammlung

·     Energiesparlampen

·     Entkalker 

 

F

·     Farben und Lacke

·     Fette und Speiseöle

·     Friedhofsabfälle 

 

G

·     Gartenabfälle

·     Gelber Sack

·     Gewerbeabfälle

·     Glas

·     Grünabfälle

·     Grünabfallsäcke

·     Grüner Punkt

 

H

·     Halogenleuchtmittel

·     Haushaltsauflösungen

·     Hundekot

 

K

·     Kartonagen

·     Kompost

·     Kompostierungsanlagen

·     Kompostierung im eigenen Garten

·     Korken

·     Kühlschränke und Gefriergeräte

L

·     Lacke und Farben

·     Lebensmittelreste

·     Leuchtstoffröhren

 

M

·     Medikamente

·     Metalle

·     Möbel

·     Müllabfuhr

N

·     Nachtspeicheröfen

·     Neonröhren

 

O

·     Öl, ölhaltige Abfälle

P

·     Pflanzenschutzmittel

R

·     Renovierungsabfälle

·     Restmüll

·     Restmüllabfuhr

·     Rohrreiniger

 

S

·     Schädlingsbekämpfungsmittel

·     Schadstoffe

·     Schadstoffsammlung

·     Schrott

·     Schuhe

·     Sondermüll

·     Speiseabfälle

·     Sperrmüll

·     Styropor

T

·     Tapeten

·     Teppichboden

·     Textilien

 

U

·     Umweltzeichen

 

V

·     Verpackungen

 

W

·     WC-Reiniger

·     Weihnachtsbaumabfuhr

·     Weißblech

·     Weiße Ware

·     Wilde Müllablagerungen

·     Windeln

 

Z

·     Zeitungen

 

Kosten - auf einen Blick

Für das Leeren der Abfallbehälter und die Entsorgung der Abfälle werden Gebühren erhoben. Diese fallen im Jahr 2012 in folgender Höhe an:

Gesamtgebühr, Leerungsrhythmus 14 - täglich

GefäßgrößeKosten
60 l (halbe Gebühr) Restabfallbehälter jährl. 38,90 €
60 l Restabfallbehälter jährl.77,79 €
80 l Restabfallbehälter jährl.96,39 €
120 l Restabfallbehälter jährl.133,59 €
240 l Restabfallbehälter jährl.267,18 €
770 l Restabfallbehälter jährl.804,06 €
1.100 l Restabfallbehälter jährl.1.110,96€
60 l Bioabfallbehälter jährl.40,80 €
80 l Bioabfallbehälter jährl.54,40 €
120 l Bioabfallbehälter jährl.81,60 €
240 l Bioabfallbehälter jährl.163,20 €

 

Bei wöchentlicher Entleerung eines 1.100 l Restabfallbehälters beträgt die Gesamtgebühr jährlich 2.221,92 €.

Diese Gesamtgebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 

Grundgebühren für Restabfallbehälter:

GefäßgrößeKosten
60 l (halbe Gebühr) Restabfallbehälter jährl.11,00 €
60 l Restabfallbehälter jährl.21,99 €
80 l Restabfallbehälter jährl.21,99 €
120 l Restabfallbehälter jährl.21,99 €
240 l Restabfallbehälter jährl.43,98 €
770 l Restabfallbehälter jährl.87,96 €
1.100 l Restabfallbehälter jährl.87,96 €

Bei wöchentlicher Entleerung eines 1.100 l Restabfallbehälters beträgt die Grundgebühr jährlich 175,92 €.

 

 Behältergebühren für Rest- und Bioabfall

GefäßgrößeKosten
60 l (halbe Gebühr) Restabfallbehälter jährl.27,90 €
60 l Restabfallbehälter jährl.55,80 €
80 l Restabfallbehälter jährl.74,40 €
120 l Restabfallbehälter jährl.111,60 €
240 l Restabfallbehälter jährl.223,20 €
770 l Restabfallbehälter jährl.716,10 €
1.100 l Restabfallbehälter jährl.1.023,00 €
60 l Bioabfallbehälter jährl.40,80 €
80 l Bioabfallbehälter jährl.54,40 €
120 l Bioabfallbehälter jährl.81,60 €
240 l Bioabfallbehälter jährl.163,20 €

 

Bei wöchentlicher Entleerung eines 1.100 l Restabfallbehälters beträgt die Behältergebühr jährlich 2.046,00 €.

 

Für Gewerbebetriebe, die mit mindestens einem 1.100 l-Restabfallbehälter an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind und die städtische Papierentsorgung nicht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Behältergebühr. Die Reduzierung ergibt sich aus dem Papierbehältervolumen, das gemäß § 11 Abs. 3 der Abfallsatzung gebührenfrei zusteht. Die Gebühr für das Papierbehältervolumen beträgt 0,06 EURO/Liter.

Die Grundgebühr und die Behältergebühr für Restabfall für die Benutzung des 60 l-Restabfallbehälters ermäßigt sich auf Antrag um die Hälfte, wenn nur eine Person auf dem Hausgrundstück wohnt.

Für Papierbehälter, die zusätzlich zur monatlichen Abfuhr regelmäßig abgefahren werden, betragen die Gebühren für einen

  • 240-Liter-Behälter          14,40 €/Jahr
  • 1.100-Liter-Behälter       66,00 €/Jahr

Die Gebühr für die Abholung von Sperrmüll beträgt 40,00 € / Abfuhr bis 4 cbm. Für jeden weiteren angefangenen cbm werden 10,00 € fällig. Die Gebühr für die Abholung von Kühlschränken und Weißer Ware (z. B. Herde, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.) beträgt 15,00 € / Stück.

Für eine einmalige Sonderabfuhr von Papierbehältern werden folgende Gebühren erhoben:

  • 240 Liter 3,00 €/Abfuhr
  • 1.100-Liter 13,00 €/Abfuhr.

Die Gebühr für einen von der Stadt Lippstadt zugelassenen Abfallsack beträgt 4,00 € und für einen Grünabfallsack 3,50 €.

Die Gebühr für jede beantragte Änderung des Behältervolumens, außer der Reduzierung des Behältervolumens für Papier, beträgt 15,00 €. Ausgenommen von der Änderungsgebühr sind Erstauslieferungen (z. B. Neubauten) und Abholungen aller vorhandenen Abfallbehälter vom Grundstück bei Leerstand des Gebäudes.

Die Gebühren für die Annahme von Grünabfällen aus privaten Gärten an der städt. Kompostieranlage betragen:

  • Anlieferungen bis 1,0 cbm 5,00 €
  • je weiterer angefangener halber cbm 5,00 €

Formulare und weitere Informationen zu diesem Produkt

DateinameDateigrößeDateityp
Abfallbehälter - Änderung67 KBPDF Datei
Abfallgemeinschaft - Antrag auf Bildung75 KBPDF Datei
Biotonne - Antrag Befreiung77 KBPDF Datei
Sperrmüllabfuhr58 KBPDF Datei
Links und weitere Informationen zu dieser Seite:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lippstadt
Rechtliche Grundlagen: § 3 und § 5 Abfallgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (LAbfG) i.V.m. der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lippstadt in der z. Z. gültigen Fassung.
Gebührensatzung der Stadt Lippstadt über die Abfallentsorgung
Rechtliche Grundlagen: § 3 und § 5 Abfallgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (LAbfG) i.V.m. der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lippstadt in der z. Z. gültigen Fassung.
Abfuhrtermine
Hier haben Sie die Möglichkeit, individuell für Ihre Straße die Abfuhrtermine für Restmüll, Bioabfall, Altpapier und gelber Sack abzurufen.
Downloads zu dieser Seite:
Bankeinzugsermächtigung      [, 0 Kilobyte]