Der Bund
- Raumordnungsgesetz
- Landesplanungsgesetz
- Baugesetzbuch
- Baunutzungsverordnung
Der Bund setzt den raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen, entwickelt im Raumordnungsbericht Leitbilder für z.B.: Siedlungsstruktur,Umwelt und Raumordnung, Verkehr,Ordnung und Entwicklung
Land
Nordrhein-Westfalen
- Landesentwicklungsprogramm
- Landesentwicklungsplan,
- Landesentwicklungsbericht
- Landesbauordnung
Das Land ordnet die Grundzüge der Raumstrukturen: Siedlungsraum und Freiraum, zentralörtliche Gliederung, Entwicklungsschwerpunkte u. -achsen, Städtebau und Wohnungswesen, Gewerbliche Wirtschaft, Energiewirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Leitungswege, Erholung, Fremdenverkehr, Sportanlagen, Bildungswesen, Gesundheitswesen, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Wasserwirtschaft, Abfallentsorgung, Immissionsschutz
Gemeinde
Flächennutzungsplan
Regelung der Nutzung der Flächen mit dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Anpassung an die Ziele der Raumordnung u. Landesplanung)
Rahmenplan (informeller Plan, rechtlich unverbindlich) Leitplan für die räumliche Entwicklung der Stadt oder Teilbereiche Rahmen für die Ableitung von Bebauungsplänen, Selbstbindung für Rat und Verwaltung,
Bebauungsplan, Festsetzung der Nutzung bebaubarer und nicht bebaubarer Flächen als Ortssatzung, verbindlich für jedermann,
örtliche Bauvorschriften, Satzungen, z.B. Vorschriften zur Gestaltung der Gebäude, der Freiflächen und Einfriedigungen
Außerhalb dieser Pläne gibt es noch Fachplanungen auf der Grundlage anderer Bundesgesetze wie z.B. des Fernstraßen- oder Wasserhaushaltsgesetzes.