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Erschließung

Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die  notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).

 

Straßenanliegerbescheinigung

Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.

Zuständig für die Erschließung von Strom, Wasser, Gas, Telefon,...

Für die Anschlüsse von Strom, Wasser, Gas, Telefon, Kabelfernsehen sowie den Kanalanschluss sind folgende Unternehmen zuständig:

Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen erhebt die Stadt Lippstadt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches


 
Hinweise zu Benutzungsgebühren und Gebührenpflichtigen
 
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Straßenanliegerbescheinigung      [pdf, 44,92 Kilobyte]
Bestätigung der abwassertechnischen Erschließung - Anschreiben an die AöR      [pdf, 38,33 Kilobyte]
nur im Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NW erforderlich !
Antrag an die AöR - Bestätigung der abwassertechnischen Erschließung      [pdf, 141,76 Kilobyte]
nur im Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NW erforderlich !