Rainer Strotmeier

I. Beigeordneter u. Stadtkämmerer Rainer Strotmeier
Rainer Strotmeier

Der 1. Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, mit dem er gemeinsam den Verwaltungsvorstand bildet. Diesem obliegt die Führung der Gesamtverwaltung.

Der Rat hat den 1. Beigeordneten zugleich zum Stadtkämmerer bestellt, dem so nach den Vorschriften der Gemeindeordnung wichtige Aufgaben und Funktionen im kommunalen Haushalts- und Finanzwesen übertragen sind, wie z. B. die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses.