Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutz, Ausbildung, Lehre, Amtsarzt,
Jugendarbeitsschutzgesetz, UB-Schein, Arzt
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zur Berufsausbildung einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Zur Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden.
Notwendige Unterlagen
Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
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